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Tischtennisverein

TTV 1990 Friedrichsfelde e.V.

Regelwerk

Reinigung des Schlägers in den Satzpausen verboten

Sollte mit der Reinigung des Schlägers eine Säuberung mit Schwamm/Lappen, Wasser oder Reinigungsmitteln gemeint sein, so ist dies nicht erlaubt, obwohl der Seitenwechsel selbst eine erlaubte Pause darstellt.

Walter Zickert Berlin, den 27.07.2010
Schiedsrichterobmann des BTTV
Markendorfer Str. 13
13439 Berlin

Reinigung des Schlägers in den Satzpausen verboten

Siehe Stellungnahme von Michael Zwipp, DTTB Ressortleiter Schiedsrichter
Zeitung: Tischtennis im Heft Juni 2010 auf Seite 52

In der Rubrik Regelfragen der Ausgabe 05/2010 vertritt der Autor die Auffassung, dass die Reinigung des Schlägers beim Seitenwechsel selbstverständlich nicht zu beanstanden ist. Für ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist das auch zutreffend.

Sollte mit der Reinigung des Schlägers eine Säuberung mit Schwamm/Lappen, Wasser oder Reinigungsmitteln gemeint sein, so ist dies nicht erlaubt, obwohl der Seitenwechsel selbst eine erlaubte Pause darstellt.

Die Internationalen Tischtennis-Regeln B 4.2.4 schreiben vor, dass die Spieler ihre Schläger in den Pausen auf dem Tisch liegen lassen, sofern ihnen der Schiedsrichter nicht etwas anderes erlaubt. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Schläger genau in der Beschaffenheit für das gesamte Spiel verwendet wird, wie er vor der Begegnung durch den Schiedsrichter (oder Schlägerkontrolleur) geprüft und ggf. durch den Gegner in Augenschein genommen wurde.

Gerne verweisen wir hier auf das Schiedsrichter 1 x 1 von Hans Giesecke, der eine Reinigung des Schlägers in den Satzpausen mit Hinweis auf die Manipulationsgefahr gemäß A 4.7 und B 4.2.2 als nicht zulässig bewertet. Dieser Meinung schließt sich das Ressort Schiedsrichter an.

Die Auskunft, dass es die Lehrmeinung des DTTB sei, dass die Ziffer 4.7 der Tischtennisregeln A verankerte Bestimmung (das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische Behandlung verwendet werden) bei der Reinigung des Schlägers keine Anwendung findet, wird ausdrücklich nicht zugestimmt.